Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Abwicklung
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen. Der Vertrag kommt durch Vorlage eines ausgefüllten und unterschriebenen Mietvertragsformulars durch den Mieter (Reservierung) und die Buchungsbestätigung des Vermieters bzw. bei Buchung vor Ort bei der Bereitstellung des Mietobjektes zustande. Der Mieter ist 5 Tage lang an seine Reservierung gebunden. Sollte er bis dahin keine Buchungsbestätigung durch den Vermieter erhalten haben, erlischt seine Bindung an der Reservierung. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Die Anzahlung des Mietpreises ist nach Vertragsabschluss sofort fällig und wird an die Miete angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor vereinbartem Mietantritt fällig. Bei kurzfristiger Anmietung (weniger als 30 Tage) ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsabschluss fällig, spätestens aber bei Anreise des Mieters. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Mieter auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend § 2 Ziff.1 verlangen.

2. Mietobjekt. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben über das Mietobjekt und die Ausstattungsmerkmale auf unserer Angebotsseite: http://www. seezeit-timmendorfer-strand.de, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dort angegeben sind.

3. Anreise/Abreise. Der Bezug des Mietobjektes darf frühestens ab dem vertraglich oder vorab schriftlich vereinbarten Mietbeginn erfolgen. In der Regel ist dies am Anreisetag ab 15 Uhr, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Abreise muss bis zum vertraglich oder vorab schriftlich vereinbarten Termin erfolgen. In der Regel ist dies am Abreisetag bis 10.30 Uhr. Ein Einzug vor dem vertraglich vereinbarten Termin oder ein Verlassen des Mietobjektes nach dem vertraglich vereinbarten Termin muss immer vom Vermieter genehmigt werden. Andernfalls stellt dies einen Vertragsbruch dar.

§ 2 Rücktritt
1. Durch den Mieter. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

bis 42 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
41 bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
9 bis 1 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

Nichtnutzung oder verspätete Nutzung des Mietobjektes: 100% des Mietpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter oder bei dem Schlüsselhalter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Die Rücktrittsgebühren werden sofort zur Zahlung fällig. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Ein Umbuchungswunsch nach Vertragsabschluss muss von dem Vermieter nicht akzeptiert werden.

2. Durch den Vermieter. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer oder wird das Mietobjekt aufgrund von Schäden oder anderen Gründen nicht bewohnbar, so kann der Vermieter, nach seiner Wahl, entweder vom Vertrag zurücktreten und dem Mieter den bereits geleisteten Mietbetrag zurückerstatten, oder dem Mieter ein anderes Mietobjekt zur Verfügung stellen. Sollte das Ersatzobjekt minderwertig zu dem ursprünglich gebuchten Mietobjekt sein, muss der Vermieter dem Mieter die Differenz zum ursprünglich angemieteten Mietobjekt gemäß der Angebotspreisliste zurückerstatten. Handelt es sich bei dem Objekt um ein gleichwertiges Objekt, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Ausgleichszahlung zu leisten. Kann der Vermieter dem Mieter jedoch gar kein Ersatzobjekt im gebuchten Zeitraum zur Verfügung stellen, steht es sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter frei, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter die komplette bis dahin geleistete Mietzahlung zurückzuerstatten. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung für den Mieter besteht nicht. Sollte das Mietobjekt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter ein mindestens gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten oder den kompletten Mietpreis zurück zu überweisen. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung für den Mieter besteht nicht.

§ 3 Betriebskosten
Die Betriebskosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Bettwäsche und Handtücher werden von dem Vermieter gestellt. Nicht im Mietpreis inbegriffene Betriebskosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

§ 4 Pflichten des Mieters
1. Reinigungsreklamationen. Sie müssen am Tage des vertraglich vereinbarten Mietbeginns bis spätestens 18:00 Uhr gemeldet werden, damit diese vom Reinigungsservice nachgebessert werden können. Kosten, die aufgrund einer unberechtigten Reinigungsreklamation entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Dieses sind z.B.: geringe Unsauberkeiten, Vorkommen von Spinnweben oder Ameisen oder Käfer oder Blütenstaub oder Staub auf Terrasse (da dieses bei bestimmten Wetterbedingungen auch kurzfristig auftreten kann). Der Reklamationsanspruch bzgl. der Reinigung erlischt komplett bei einem nicht genehmigten vorzeitigen Einzug des Mieters vor 16 Uhr, in diesem Fall erfolgt die Reinigung nicht mehr durch den Service und obliegt dem Mieter. Sollte der Mieter nicht bis 18 Uhr anreisen können, muss der Vermieter darüber informiert werden.

2. Dringende Fälle beim Mietantritt. Sollten dringend benötigte Ausrüstungsgegenstände beim Mietantritt fehlen, so muss der Mieter den Schlüsselhalter bis spätestens 18:30 Uhr am Anreisetag anrufen und anfordern, dann kann eventuell noch an diesem Tag das Problem direkt gelöst werden, ansonsten am nächsten Werktag (max. 48 Stunden). Sollte der Schlüsselhalter nicht innerhalb von 60 Minuten antworten/reagieren, informieren Sie bitte direkt den Vermieter.

3. Mängelrüge. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Erkennbare Mängel am oder im Mietobjekt müssen vom Mieter unverzüglich, spätestens aber 2 Stunden nach dem Bezug des Mietobjektes schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Eine spätere Mängelrüge und die anschließende Geltendmachung von Ansprüchen sind ausgeschlossen. Bevor der Mieter Rechte aus der Mängelrüge ableiten kann, muss er dem Vermieter 48 Stunden (nach schriftlicher Mängelrüge) zur Nachbesserung einräumen. Geringfügige Beanstandungen oder geringe Unsauberkeiten in der Wohnung, so genannte Bagatellmängel, (z.B. Krümel im Toaster / Kaffeekanne fleckig / Schrauben locker / Glühbirne defekt / unterschiedliches Geschirr / etc.) verpflichten den Vermieter nicht zur Nachbesserung.

4. Risiko und Verantwortung. Der Mieter trägt das Risiko und die Verantwortung bei der Handhabung der Gegenstände und Einrichtungen während seines Aufenthalts.

5. Unangemeldete Personen oder Haustiere. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen/Haustiere belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Wird bei einer Kontrolle des Vermieters/Schlüsselhalters während oder nach dem Mietzeitraum festgestellt, dass die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen und/oder Haustiere belegt ist oder war, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung fristlos ohne Entschädigung zu kündigen, oder den Mietpreis nachzuberechnen, ungeachtet dessen, ob die Person oder das Haustier sich nur kurzzeitig oder während des gesamten Mietzeitraums in der Wohnung aufgehalten hat oder ob das Haustier im Besitz des Mieters ist.

6. Haustiere. Sollte das Haustier des Mieters Rasen, Liegeplätze oder Gehwege verunreinigen, müssen diese vom Mieter gereinigt werden.

7. Sorgfältiger Gebrauch. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und deren Einrichtung mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Einrichtungsgegenstände sind in einem funktionsmäßigen, lebensmittelsauberen Zustand zu halten. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Verstöße gegen die o. g. Regeln, auch das Nichteinhalten der Nachtruhe oder sonstige Ruhestörungen durch den Mieter, die zu Beschwerden durch Hausbewohnern und Nachbarn etc. führen, können zu einer sofortigen Kündigung des Mietvertrags ohne Ersatzentschädigung für den Mieter führen. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

§ 5 Rückgabe des Mietobjektes
Zustand des Mietobjektes beim Auszug. Der Mieter hat das Mietobjekt in einem besenreinen Zustand zu verlassen, d. h. die Räume müssen gekehrt sein, benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen müssen ordentlich gereinigt und in die Schränke zurückstaut werden. Die Reinigung der Küche, sowie der dortigen Elektrogeräte wie Herd und Kühlschrank und die Müllentsorgung obliegen dem Mieter. Es dürfen keine verderblichen Lebensmittel hinterlassen werden. Türen und Fenster müssen geschlossen werden, wenn Sperrriegel vorhanden sind, müssen diese eingerastet werden.

§ 6 Internetnutzung
Der Vermieter stellt auf Wunsch des Mieters kostenlos ein drahtloses Netzwerk (W-LAN) zur Verfügung. Während der Dauer des Mietverhältnisses ist eine Mitbenutzung des Mieters gestattet. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort, das dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Die Zugangsdaten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt. Im Internet können sich Inhalte befinden, die unter Urheberrechtsschutz fallen bzw. die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Bei der Abspeicherung von Daten auf Datenträger oder bei der Verbreitung von Daten im Internet durch den Mieter ist dies zu beachten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsschutzverletzungen bzw. für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die durch den Mieter herunter geladenen oder verbreiteten Daten verursacht werden können. Eine detaillierte Nutzungsbedingung wird dem Mieter bei Anreise ausgehändigt.

§ 7 Haftung des Vermieters
1. Es gilt ausdrücklich das private Mietrecht zwischen Mieter und dem Vermieter. Der Vermieter ist kein gewerblicher Reiseveranstalter, so dass das Reiserecht § 651a BGB keine Anwendung findet. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für „vertane Urlaubszeit“ wie beim Reiserecht.

2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.

3. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden, deren Entstehung der Mieter durch ein – gemessen am Vertragszweck – ungewöhnliches Benutzen des Mietobjektes, insbesondere durch Einlagern wertvoller Gegenstände und Kunstgegenstände oder Speichern von Daten von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (vertragsuntypische Risiken), ist – auch bei Pflichtverletzung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Vermieter Ersatz von einer von ihm abzuschließenden Haus- und Grundeigentümerversicherung oder sonstigen Dritten erlangen kann.

4. Der § 7 Ziff. 2 und 3 findet keine Anwendung, soweit der Vermieter die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft des Mietobjekts zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat. Unberührt bleiben auch das Minderungsrecht des Mieters und die gesetzliche Verteilung der Beweislast.

5. Der Mieter und der Vermieter sind sich einig, dass für in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogene Dritte § 334 BGB entsprechend zur Anwendung kommt, wonach dem Vermieter die Einwendungen des § 7 Ziff. 1 bis 4 auch gegenüber dem Dritten (z.B., Mitbewohner des Mieters, usw.). zustehen.

6. Soweit in diesem Vertrag die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt wird, dies gilt nicht für:

a. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen;
b. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen
1. Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

2. Es findet deutsches Recht Anwendung.

3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle von unwirksamen Regelungen gelten die jeweiligen deutschen gesetzlichen Bestimmungen.

5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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